Die Geschichte der Lehre

RedakteurIn: Kerstin Kuba
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Lernen, lehren und nicht zuletzt die Lehre haben sich in den vielen Jahren ihres Daseins ständig weiterentwickelt. Bis zum heutigen hohen Standard vergingen Jahrhunderte. Ein Rückblick in die Zeit, als man als Lehrling noch für seine Ausbildung bezahlen musste....

Bereits seit dem Mittelalter gibt es eine Lehrlingsausbildung. Obwohl sich der genaue Entstehungszeitpunkt nicht datieren lässt, gibt es Hinweise darauf, dass es bereits im 15. Jahrhundert eine genau geregelte Lehrausbildung gibt.  

Damals erfolgte die Unterweisung noch in den Haushalten der Meister, wo der Lehrling bis zum Ablegen seiner Gesellenprüfung lebte. Diese Lehrjahre waren in den allermeisten Fällen tatsächlich keine Herrenjahre, die Ausbildung war hart. Zunftakten, Zunftordner und Zunftbücher geben Auskunft, über die genauen Bedingungen für die Aufnahme eines Lehrlings. Die Sorge ob einer "Überfüllung des Handwerks" bringt neue Richtlinien hinsichtlich religiöser und finanzieller Anforderungen an den Lehrling.

Erforderlich und erste Bedingung für das Ergattern eines Ausbildungsplatz war die "ehrliche Geburt". Somit waren alle unehrlichen Berufe, die im weitesten Sinne mit toten Materialien oder Lebewesen zu tun hatten, sowie deren Nachkommen genauso ausgeschlossen wie Unfreie, Leibeigene oder Angehörige von Fremdvölkern wie Juden, "Zigeuner" oder Türken.

Bisweilen wurde diese sogenannte Ehrlichkeit bis zu vier Generationen zurückverfolgt. Hatte man dann einen Lehrplatz erlangt (für den der Vater natürlich bezahlen musste), stand ein "Gelöbnis des Gehorsams" an. Bis ins 20. Jahrhundert genoss der Lehrherr auch ein Züchtigungsrecht über seinen Lehrling.

Ebenso verpflichtend vorgesehen war die eheliche Geburt. Obwohl sich auch Kaiser Ferdinand I. für die Abschaffung dieser Verpflichtung einsetzte, sollte es bis zum josephinischen Toleranzpatent dauern bis auch unehelich Geborene zur Lehre zugelassen wurden.

Nicht notwendig - außer in der Apotheker- oder Baderausbildung- schienen jedoch Lese- oder Schreibkenntnisse bzw. eine Schulbildung zu sein. Vorgeschrieben aber war die Katechese.

Auch an den Meister wurden Anforderungen gestellt: neben redlichem Verhalten und Schuldenfreiheit bei der Zunftkasse musste er auch garantieren können, einen ehelichen, gut funktionierenden Haushalt zu besitzen und die angemessene Verpflegung des Lehrlings sicherstellen zu können. Abgesehen von der fachlichen Ausbildung seines Lehrlings sollte er auch religiöse und moralische Werte vermitteln.

Die Dauer der Lehrzeit wurde ab dem Ende des 14. Jahrhunderts geregelt:  allerdings existierten große Unterschiede, allgemein gültige Aussagen dazu gibt es nicht. Die Lehrzeit konnte zwischen einem und sechs Jahren liegen. Grundsätzlich verkürzte sich die Lehrzeit, wenn nur wenig Lehrgeld bezahlt werden konnte. Auch konnte der Meister selbst die Lehre abkürzen oder verlängern. Frei verfügen konnte er auch über die Arbeitszeit seines Lehrlings: gewöhnlich arbeitete man im Winter von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr, im Sommer von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Sonn- und Feiertage waren frei. Da vor der Reformation eine Fülle von Feiertagen zu begehen war, herrschte eine Fünf-Tage-Woche.

Hatte der Zögling ("Stift") dann seine Gesellenprüfung absolviert, ging er meist auf Wanderschaft, um bei anderen Meistern seiner Zunft Erfahrungen zu sammeln. 

Nach Probezeit und den harten Lehrjahren standen die Aufdingung (die feierliche Aufnahme in die Zunft) und die Wanderschaft ("Pfalz") an. Meist jedoch nur für Männer, da sich für Mädchen eine Lehre manchmal nicht "rentierte". Schließlich sollte ein Frau früher ihr Glück in Haushalt und Küche finden.

(Quelle: Seminararbeit B.Denicolo/ Das Lehrlingswesen im zünftigen Handwerk)

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Datum: Do. 29.11.2018