Lehrberufspaket II 2018

RedakteurIn: Anita Eller
[ Bildrechte anzeigen ]

Ab 1. September 2018 gelten die Ausbildungsvorschriften für die neuen IT-Lehrberufe. Damit soll der aktuelle Stand der technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse berücksichtigt und auch zukünftigen Entwicklungen begegnet werden. Wegen der gestiegenen Anforderungen an fachliche und personale Kompetenzen wurde die Lehrzeit von derzeit 3,5 auf 4 Lehrjahre erweitert.

Applikationsentwicklung - Coding

Inhalte der Ausbildung sind unter anderem das Definieren der Ziele von Kundinnen und Kunden und die dafür erforderlichen Systemanforderungen inklusive der weiteren Kundenbetreuung sowie Programmieren/Codieren von Applikationen oder Applikationsteilen unter Berücksichtigung späterer Änderbarkeit und Erweiterbarkeit, Benutzbarkeit, Effizienz und Wartung.

Anforderungen des Datenschutzes und Lizenzregelungen, Ausführen von Tests zur Prüfung aller Funktionen auf Fehlerfreiheit sowie umfassendes Qualitäts- und Projektmanagement komplettieren das Berufsbild.

Informationstechnologie mit den Schwerpunkten Systemtechnik und Betriebstechnik

In beiden Schwerpunkten werden grundlegende Kompetenzen für Implementierung, Betrieb inklusive Service und Einschulungen der Anwender/innen von betrieblichen Netzwerken sowie Qualitäts- und Projektmanagement vermittelt.

Der Schwerpunkt Systemtechnik betrifft vorrangig IT-Dienstleistungen.

Ergänzende Ausbildungsinhalte sind das Betreiben und Administrieren von Serversystemen, das Anbieten von Diensten über das Netz und Evaluieren, Auswählen und Integrieren von Cloud-Diensten in bestehende Netzwerke.

Der Schwerpunkt Betriebstechnik betrifft vorranig produzierende Unternehmen. 

Ergänzend wird das Mitwirken bei der Planung und beim Aufbau der neuer IT-Umgebungen und das Mitwirken bei der Fehleranalyse und das Implementieren und Testen von Benutzerschnittstellen für Applikationen vermittelt.

Quelle:
Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Weblink:

Datum: Do. 29.11.2018