Das Tiroler Landlibell

RedakteurIn: Anita Eller
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Im Jahre 1511 erließ Kaiser Maximilian I. im Einvernehmen mit den Tiroler Landesständen das Landlibell als Verteidigungsordnung, die in ihren Grundzügen bis 1918 Gültigkeit hatte. Die Urkunde beinhaltet einen Teil der damaligen Tiroler Landesverfassung und regelte die Ausgestaltung des Militärwesens. Im Dokument ist verankert, dass der Landsturm nur innerhalb des Landes Tirol Kriegsdienst leisten musste und dass ohne die Einwilligung der Landstände kein Krieg begonnen werden durfte, der Tirol betraf. 

Die militärische Ausrüstung samt Waffen war von Aufgebot und Landsturm zu beschaffen, geliefert wurden die Geschütze und Werkzeuge vom Innsbrucker Zeughaus. Damit war auch das Recht verbunden, dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte, was die Stellung der Tiroler Schützen stärkte. Anfänglich war nur ein Drittel der Wehrfähigen mit Feuerwaffen ausgerüstet, alle anderen mussten sich mit Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen.

Im Falle feindlicher Bedrohungen regelte das Landlibell das Aufgebot und die Beschaffung der dazu nötigen Geldmittel. Es formierten sich freiwillige Tiroler Schützenkompanien, die unser Land gegen Venezianer, Bayern und Franzosen verteidigten.

Das Original der Kaiserurkunde mit dem kaiserlichen Siegel ist im Tirol Panorama am Bergisel ausgestellt.  

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Datum: Sa. 26.01.2019